Heute wurde mir die Frage gestellt „warum wird bei uns denn über die Sirene alarmiert, wo es doch auch einige andere Möglichkeiten, z.B. über Handy, gibt?“. Das dürfte sicherlich noch mehr Leute interessieren, darum erkläre ich es in diesem Artikel.

Wie für alles in Deutschland, gibt es auch für die Alarmierung der bayerischen Feuerwehren eine verbindliche Regelung. In diesem speziellen Fall ist das die „Alarmierungsbekanntmachung im Brand- und Katastrophenschutz“ vom 12.12.2005. Dort findet man unter Punkt 3.2 (Alarmierungsmittel) folgende Festlegung: „Die ILS nutzen zur Alarmierung die Funkeinrichtungen der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS). […] Eine von dieser Regelung abweichende drahtgebundene Alarmierung ist mit Zustimmung […] zulässig, sofern sie den Erfordernissen einer sicheren und unverzüglichen Alarmierung genügt.“.
Wenn man das durchdenkt, kommt man zu folgenden Anforderungen an ein zulässiges Alarmierungssystem:

  • Es muß über BOS-Funk auszulösen sein,
  • die Alarmierung muß auf gesichertem Wege übertragen werden (also ausschließlich über den BOS-Funk) und
  • das Alarmierungsgerät muß nach Auslösung der Alarmierung unverzüglich ansprechen.

Alle diese Punkte treffen nur auf Sirenen und Funkmeldeempfänger zu. Werden diese über Funk angesprochen, lösen sie sofort und ohne Inanspruchnahme fremder Infrastruktur aus.
Eine Handyalarmierung dagegen kann nicht als einziges Alarmierungsmittel eingesetzt werden, weil sie nicht direkt über BOS-Funk auszulösen ist. Es muß nämlich ein Empfänger zwischengeschaltet sein, der den Alarm aus dem BOS-Funk aufnimmt und in irgendeiner Weise in das Mobiltelefonnetz weitergibt. Das widerspricht der Forderung nach dem gesicherten Alarmweg, der hier nicht in den Händen der BOS liegt. Tritt eine Fehlfunktion beim Telefonanbieter auf, kommt der Alarm nicht an. Zur unverzüglichen Auslösung führe ich das Beispiel einer großen Schadenslage (oder Silvester) an, bei der das Mobilfunknetz durch die vielen Privatgespräche häufig überlastet ist. Auch in diesem Fall ist nicht sichergestellt, daß der Alarm durchkommt. Somit kann eine Handyalarmierung immer nur eine – gewiß nützliche – Zusatzleistung zur Alarmierung über Sirene oder Meldeempfänger sein.

Es drängt sich die nächste Frage auf: „Warum schaffen wir keine Meldeempfänger an?“. Die Reichweite eines Funknetzes orientiert sich logischerweise am zu versorgenden Gebiet, in unserem Fall sind das die Landkreisgrenzen. Darüber hinaus ist eine Versorgung nicht gewährleistet. Das muß auch so sein, damit weiter entfernte Funkverkehrskreise auf gleichem Kanal nicht gestört werden. Das Problem ist nun unsere Lage an der Grenze. Viele unserer Feuerwehrleute arbeiten nicht in der direkten Umgebung von Bächingen, sondern in den angrenzenden Landkreisen Heidenheim und Günzburg, wo sie durch die begrenzte Reichweite unseres Funknetzes auch mit Meldeempfängern nicht alarmierbar wären. Eine Anschaffung von Meldeempfängern würde nicht den geforderten Nutzen bringen.
Das Problem haben die Feuerwehren in der Mitte des Landkreises nicht in diesem Ausmaß. Als Grenzbewohner bisch halt emmer dr A….

Die Bächinger Lösung
Wir benutzen die althergebrachte Sirene als gesicherte Alarmierung, weil uns Meldempfänger auch nicht weiterbringen. Zusätzlich, als „bundesweite Sirenenhörweitenvergrößerung“, kommt ein Handyalarmierungssystem zum Einsatz, das die Feuerwehrleute anruft (keine SMS, da zu unzuverlässig).
Wie sich die Alarmierung über den zukünftigen Digitalfunk entwickeln wird, ist noch nicht abzusehen. Bayern möchte ja über das gleiche Funknetz alarmieren, Baden-Württemberg nicht. Wenn nur Bayern alleine die Voraussetzungen dafür schafft, ist trotz bundesweitem Funknetz eine Alarmierung im angrenzenden württ. Landkreis nicht gewährleistet. Es ergäbe sich die gleiche Situation wie wir sie jetzt schon haben. Hier bleibt uns aber nichts anderes übrig, als abzuwarten. Ein paar mehr Informationen in dieser Sache von den Verantwortlichen wären schön.

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