Unterricht

Unterricht mit Herrn Bißwanger

Für diesen Unterricht hatten wir mit Herrn Hauptkommissar Bißwanger von der Polizeiinspektion Dillingen einen besonderen Fachmann gewonnen. Ganz nach dem Thema des Unterrichts drehte sich alles um die Aufgaben und Befugnisse der Feuerwehr im öffentlichen Verkehrsraum.
Die richtige Absicherung einer Einsatzstelle nahm eine besondere Stellung im Unterricht ein, weil dabei immer wieder schwere Unfälle geschehen. Zu diesem Teilbereich zeigte Herr Bißwanger ein Ausbildungsvideo der Polizei. Auch die Auswirkung verschiedenfarbiger Kleidung auf die Erkennbarkeit bei Nacht wurde eindrucksvoll dargestellt. Die Feuerwehr hat bei der Verkehrsregelung übrigens die gleichen Befugnisse wie die Polizei. Ebenso greifen natürlich die Bußgeldbestimmungen, wenn die Weisungen der Feuerwehrleute von beratungsresistenten Fahrzeugführern ignoriert werden.

Auf die neue Gesetzesgrundlage zu den sogenannten „Feuerwehrführerscheinen“ kam der Hauptkommisar im Anschluß zu sprechen. So dürfen die Hilfsorganisationen ihre Fahrer für Fahrzeuge bis 4,75 t. selbst ausbilden, für den Tonnagebereich bis 7,5 t. wird eine vereinfachte Ausbildung in einer Fahrschule gefordert. Das Thema Führerschein wird uns nächstes Jahr treffen, da wir neue Fahrer für unseren 7,5-Tonner brauchen.

Mit Spannung erwartet waren natürlich die Ausführungen zu Sonderrechten und Wegerecht. Herr Bißwanger stellte klar, daß den Feuerwehrleuten nach der Alarmierung auch mit dem Privat-Pkw Sonderrechte zustehen. Allerdings können diese mangels Signaleinrichtungen anderen Verkehrsteilnehmern nicht angezeigt werden, weshalb sie äußerst sparsam und immer unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit eingesetzt werden sollten (zur Unterscheidung Sonder- / Wegerecht siehe auch unser Lexikon).

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