Der lange Kampf um eine Anhängekupplung
- April: Es werden erste Informationen über Anhängekupplungen (im folgenden AHK bezeichnet) eingeholt. Für das LF 8/6 wäre es laut ersten Aussagen kein Problem. Allerdings: einen Anhänger ans Erstfahrzeug hängen ist taktisch nicht sinnvoll. Eine AHK für das TSF wurde aber wegen dem fortgeschrittenen Alter des Fahrzeuges und einer ablehnenden Eintragung im Fahrzeugschein als nicht möglich betrachtet. Trotzdem ließen wir uns interessehalber eine Kupplung dafür anbieten.
- April: Aus den Archiven des TÜV wird uns ein Schreiben des Kraftfahrtbundesamtes kopiert, das einige Nachträge zum Fahrzeugbrief des TSF enthält. Unter anderem wird dort ausdrücklich eine Anhängelast von 600 kg ungebremst und 1200 kg gebremst ausgewiesen. Wir schnuppern Morgenluft, wäre doch damit die taktisch sinnvolle Anhängevariante möglich!
- Mai: Es stellt sich entgegen früherer Aussagen heraus, daß es für unser LF 8/6 keinerlei Möglichkeit gibt, eine AHK nachzurüsten. Das bedeutet für uns entweder eine AHK fürs TSF oder keinen Anhänger.
- Mai: Die einzig noch verfügbare AHK für einen Ford Transit unseres Baujahres ist laut den Herstellerunterlagen nur an einzelbereiften Fahrzeugen verwendbar. Leider hat unser TSF Zwillingsreifen! Nach den Maßen der Befestigungspunkte ist nicht ganz klar, ob die AHK auch bei uns paßt oder nicht, so knapp ist es. Ohne „Anprobe“ des Unterbaus ans Fahrzeug können wir nicht sagen, ob es nicht doch paßt. Problem hierbei: der Händler würde die Kupplung nicht zurücknehmen, wenn sie doch nicht paßt. In diesem Fall hätten wir mehrere hundert Euro verheizt oder müßten auf eine Einzelabnahme des TÜV ausweichen, die über 1000 Euro kostet. Das wollten wir nicht riskieren.
- Juni: Mehrere andere Möglichkeiten, an eine passende AHK zu kommen, scheitern. U.a. wurde auch eine Anzeige in der Brandwacht aufgegeben, die aber keinerlei Reaktionen hervorrief.
- Juli: Zunächst Ratlosigkeit. Dann fanden wir einen Ersatzteilspezialisten für Ford-Oldtimer als letzte Hoffnung. Wir baten um ein Angebot und bekamen die gleiche AHK angeboten wie bereits im April. Aber der Händler erklärte sich freundlicherweise bereit, die Kupplung im Falle des Nichtpassens wieder zurückzunehmen.
- August: Bevor wir die Kupplung zur „Anprobe“ bestellen, wollten wir mit dem TÜV klären, ob es im Falle der knapp nicht passenden Befestigungspunkte eine andere Möglichkeit zum Anbau gäbe. Die von uns vorgeschlagene Variante mit einem zusätzlich einzubauenden Flachmaterial über dem Fahrzeugrahmen wurde unter bestimmten Bedingungen akzeptiert.
- September: Die AHK wird bestellt. Beim probeweisen Anbau stellen wir erfreulicherweise fest, daß sie auch bei unserem zwillingebereiften Fahrzeug ohne irgendwelche Sonderkonstruktionen paßt. Wir vereinbaren einen Termin beim TÜV, um zu klären, ob gegen den Anbau der AHK in dieser Form irgendwelche Bedenken bestehen. Glücklicherweise hat der Ingenieur keine Bedenken. Wir können die Kupplung einbauen!
- Oktober: Die Kupplung ist eingebaut, ebenso die Elektrik für die Anhängesteckdose. Probleme gibt es noch mit dem beiliegenden Blinkrelais mit Ausfallkontrolle. Falls am Anhänger ein Blinker ausfällt, muß das dem Fahrer angezeigt werden. Das funktioniert wegen unseren Zusatzblinkern am Heck nicht richtig. Der passende Blinkgeber hat eine unerklärlich lange Lieferzeit.
- 15. Oktober: Die TÜV-Abnahme kann am Vormittag durchgeführt werden. Nachdem der Anbau geprüft und für in Ordnung befunden wurde, erhalten wir die nötigen Bescheinigungen für die Eintragung in den Fahrzeugschein. Kurz vor zwölf machen wir Station im Landratsamt, wo die freundliche Dame der Zulassungsstelle die neuen Papiere ausstellt. Endlich geschafft!