Artikel-Schlagworte: „Kostensatzung“

Der Gemeinderat hat die neue Kostensatzung für die Inanspruchnahme der Feuerwehr Bächingen beschlossen, die am 01.08.2020 in Kraft trat und somit die vorherige von 2001 ersetzte. Sie ist zu finden bei unseren Downloads / Rechtsthemen.

Kostensatzung vom 01.08.2020.

Im Januar 2016 ereignete sich im nordwestlichen Landkreis im Schneegestöber ein schwerer Verkehrsunfall, bei dem eine Fahrerin ums Leben kam. Der folgende Feuerwehreinsatz, zunächst zur Rettung anderer Unfallbeteiligter, dann zur Leichenbergung bzw. Unterstützung der polizeilichen und gutachterlichen Unfallaufnahme durch Beleuchtung, Absperrung und Schneeräumung des Unfallortes war kürzlich Gegenstand eines Gerichtsverfahrens, über welches seitens der Presse berichtet wurde: Bericht, Kommentar.

Angestrengt hatte dieses Verfahren beim Verwaltungsgericht Augsburg die Versicherung der Halterin des Verursacherfahrzeugs des schweren Verkehrsunfalls, die in diesem Fall die Einsatzkosten tragen muß. Neun Kommandanten der beteiligten Wehren und der zuständige Kreisbrandmeister wurden zum Verfahren geladen und als Zeugen gehört. Die Rechtsanwältin der Versicherung stieß sich zunächst an der hohen Zahl an Feuerwehrleuten, die am Einsatz beteiligt waren, und zwar 61 Mann. Diesen Beitrag weiterlesen »

Die Entfernung gefährlicher Insektennester lag bisher in den Händen unserer ortsansässigen Imker, so daß für uns als Feuerwehr bislang kein Bedarf bestand, tätig zu werden. Die ungewöhnlich große Anzahl solcher Fälle im Jahr 2011 war aber erstmals nur noch mit Unterstützung unserer Gundelfin­ger Feuerwehrkollegen zu bewältigen.

Ab sofort können sich die Einwohner Bächingens in Sachen Insektennester direkt an ihre eigene Feuerwehr wenden. Nehmen Sie dazu Kontakt auf mit

Stv. Kommandant Stefan Buntz
Starenweg 9
Tel. 0173 / 353 52 11

Es handelt sich dabei um eine freiwillige Tätigkeit der Feuerwehr (also keine Pflichtaufgabe), die nach der Kostensatzung der Gemeinde Bächingen über die Inanspruchnahme der Feuerwehr abgerechnet wird. Die Pauschale beträgt derzeit 77 €.

Sicherheitswache beim FlugtagIn der Gemeindehalle Bächingen ist bei Veranstaltungen ab 450 Besuchern eine Brandsicherheitswache zwingend vorgeschrieben. Auch bei einer Vielzahl anderer Veranstaltungen kann eine Sicherheitswache von der Genehmigungsbehörde gefordert sein, für deren Stellung der Veranstalter verantwortlich ist.

Nicht jeder Veranstalter weiß das oder weiß überhaupt mit dem Begriff „Sicherheitswache“ etwas anzufangen. Aus diesem Grund haben wir ein Infoblatt mit dem wichtigsten Grundwissen zum Thema zusammengestellt.

Informationen zum Thema

Bei den letzten Wetterkapriolen kam es wieder zu zahlreichen Unwettereinsätzen der Feuerwehren, unter anderem mußten auch unzählige Keller ausgepumpt werden. In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu wissen, daß nicht alle Feuerwehreinsätze kostenlos sind, ja genauer gesagt, kostenlos sind eigentlich die wenigsten. Dieses Thema haben auch die Zeitungen in letzter Zeit aufgegriffen, wie man z.B. hier: Keller voll Wasser oder auch da: Blaulicht und Rechnung lesen kann.

Im Bayerischen Feuerwehgesetz, Art. 28 können Sie nachlesen, welche Einsätze kostenpflichtig sind. Zahlungspflichtig ist immer derjenige, der entweder die Gefahr verschuldet hat, die zum Einsatz führte, oder der im weitesten Sinne durch den Feuerwehreinsatz begünstigt wurde. Zwei Beispiele zur Verdeutlichung:

  • Der vollgelaufene Keller ist zunächst das alleinige Problem des Hausbesitzers. Es liegt in seinem Verantwortungsbereich, das Wasser entweder erst garnicht hereinzulassen oder es eben wieder hinauszubefördern. Ruft er die Feuerwehr zur Unterstützung, so ist dieser Einsatz für ihn kostenpflichtig, da die Feuerwehr nur zu seinen Gunsten tätig wird. Kommen dringendere Einsätze dazwischen, werden diese bevorzugt bearbeitet.
    Anders hingegen sieht es aus, wenn das Wasser z.B. die Heizöltanks aufschwemmt und die Freisetzung von Öl droht. Dieser Einsatz ist nicht kostenpflichtig, da eine Gefahr für die Allgemeinheit abgewendet werden muß, was eine grundsätzliche Aufgabe der Feuerwehr ist.
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