Artikel-Schlagworte: „Gefahrstoffe“

Nach einem Chemikalienfund in einem Wohngebäude in Gundelfingen am Nachmittag des 14.10. konnte bei einem Reaktionsprodukt eine Explosionsgefahr nicht ausgeschlossen werden. Im Rahmen eines Einsatzes mit großem Aufgebot aller Blaulichtorganisationen wurde das umliegende Wohngebiet geräumt, die Anwohner wurden in Behelfsunterkünfte in Brenz- und Kreissporthalle verwiesen. In diese Arbeiten waren auch die Besatzungen der beiden Bächinger Fahrzeuge eingebunden. Nach der Begutachtung der fraglichen Stoffe durch die zuständige Technische Sondergruppe des Bayerischen Landeskriminalamts wurde eine Explosionsgefahr ausgeschlossen. Die Bewohner konnten in ihre Häuser zurückkehren, für die umliegenden Feuerwehren war Einsatzende.

Über die letzten beiden Jahrzehnte trat ein Leichtmetall zunehmend ins Rampenlicht, ohne das heute kaum noch irgendwelche tragbaren Elektronikgeräte funktionieren würden. Auch in der Fahrzeugtechnik und in Spielzeug bzw. Sportgerät hält es vermehrt Einzug. Die Rede ist natürlich vom Lithium, dessen Salze derzeit die erforderlichen hohen Energiedichten der Akkus ermöglichen. Viel Energie auf kleinem Raum bringt bekanntlich immer auch Gefahren mit sich, wenn sich diese Energie unkontrolliert frei- bzw. umsetzt. Die gespeicherte elektrische Energie bildet dabei nicht einmal die Hauptsorge, sondern die in der Akkuzelle potentiell vorhandene chemische Reaktionsenergie. Wir wollen die Gefahren dieser Technologie heute einmal etwas beleuchten.

Enge Grenzen des sicheren Betriebes
Lithiumzellen beinhalten hochreaktive Stoffe und können durch mechanische, thermische und elektrische Einflüsse beschädigt werden; wir haben hierzu bereits Beispiele in unseren Brandgefahren veröffentlicht. Es gibt bei der Lithiumtechnik nur ein sehr kleines Fenster von Temperatur-, Spannungs- und Stromwerten, das einen sicheren Betrieb gewährleistet:

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Da soll noch einer sagen, unsere Gewerbebetriebe seien nicht flexibel. Auf der dienstlichen E-Mailadresse trudeln in den letzten Wochen immer wieder Nachrichten ein, die auf textile Gesichtsmasken hinweisen, die vom Absender nun hergestellt werden. Das sind natürlich zuvorderst Betriebe, die auch sonst mit Tuch und Textilien arbeiten, aber auch beispielsweise ein bekannter Hersteller von Ladungssicherungsmaterial. Wieder andere, in diesem Fall Brennereien und Brauereien, sogar Hersteller von Beleuchtungsmitteln und Schulmöbeln, stellen nun Desinfektionsmittel her. Firmen haben Teile ihrer üblichen Produktion umgestellt und fertigen nach aktuellem Bedarf. Sie folgen dabei der vorliegenden Nachfrage, so wie es in einer Marktwirtschaft üblich und nicht zuletzt oftmals auch für ihr weiteres Bestehen notwendig ist. Die Nachfrage ist zweifellos da, weil es ja, um am Geschäftsleben teilnehmen und den öffentlichen Nahverkehr nutzen zu können, die verordnete Maulkorbpflicht, pardon, die Pflicht, eine „Mund-Nasen-Bedeckung“ zu tragen, gibt.

Seit nun zwei Wochen gilt diese Verpflichtung, mit dem Ziel, die Verbreitung von Krankheitserregern durch Sprechen, Husten und Niesen möglichst zu unterbinden. Eine schöne Idee, aber funktioniert sie auch? Im Prinzip ja, würde Radio Eriwan sagen… Und als aufmerksamer Beobachter mit Gefahrguthintergrund muß man feststellen, nein, sie funktioniert nicht. Warum das, fragen Sie? Ganz einfach. Stellen Sie sich mal in ein größeres Geschäft und schauen sie nur eine Weile den Kunden zu. Am Eingang wird das Mäschkerle aus der Hosentasche gezogen und aufgesetzt. Setzen wir voraus, die Maske ist zu diesem Zeitpunkt porentief rein, also ist das Berühren mit bloßen Händen hier in Ordnung. Im Verlauf des Einkaufens aber fassen sich viele der Maskenträger ständig ins Gesicht, um die Maske wieder aus den Augen oder geradezurücken, sie wegen beschlagender Brille unter die Nase zu ziehen usw. usf. Dabei fassen die Leute außen und innen an die nun durch das Ausatmen feuchte und mit den auf einmal gefürchteten Krankheitserregern kontaminierte Maske und verschleppen dadurch genau diese Keime auf die Hände, mit denen sie beim Einkauf alles anfassen. Würde man die Finger in Stempelfarbe tunken, könnte man das schön nachvollziehen. Nach dem Verlassen des Geschäfts wird die Maske dann wieder abgenommen und zurück in die Hosentasche gestopft. Beim nächsten Geschäft beginnt das Spiel von vorne, diesmal allerdings mit vorbelasteter Maske. Im Sommer wird sich diese Sache noch weiter verschärfen, wenn dann 40 Grad und Regenwaldatmosphäre an der Nase herrschen, so dieser Unsinn bis dahin nicht eingestellt wird.

Die Maske sammelt Krankheitserreger in der Ausatemluft und hält sie auf, kein Zweifel. Aber diese befinden sich nun eben an der Maske, die durch die Atemluft warm und feucht ist – für viele Erreger ideale Bedingungen. Die Maulkorbpflicht ist somit nach Meinung des Verfassers kontraproduktiv, ja sie kann sogar dazu führen, daß das genaue Gegenteil des Gewünschten erreicht wird, weil Erreger, die sonst einfach ausgeatmet und niemandem schaden würden, durch die Masken aufkonzentriert und den unqualifizierten Umgang damit weitläufig verteilt werden. Man kann es aber auch als Feldversuch sehen. Sofern die Erkrankungszahlen zwei Wochen nach Einführung der Maulkorbpflicht nicht durch die Decke gehen, kann das gefürchtete Virus so schlimm nicht sein und man kann auf diese Bazillenschleudern verzichten. Man sieht ja gar nicht mehr, unter welcher Maske sich eine hübsche Schnute versteckt. Man sieht allerdings auch nicht, wer einem gerade die Zunge rausstreckt.

Nachdem gerade die Gerichtsverhandlung stattfindet zu dem tragischen Unfall mit Kohlenmonoxid (CO), der im Januar 2017 geschah, bekommt das über die menschlichen Sinne nicht wahrnehmbare giftige Gas eine breite mediale Aufmerksamkeit. Das ist kein Fehler, denn immer wieder führt es zu schweren Vergiftungs- und Todesfällen. Auch wir weisen seit Jahren auf die Gefahren dieses Gases hin, zuletzt mit zwei ausführlichen Fachartikeln. Es ist derzeit mehr als angebracht, auf diese wieder zu verweisen, weil das Thema ständig aktuell bleiben wird.

Eine Erkennung des Gases ist über spezielle Meß- und Warngeräte, wie sie manche Feuerwehren und mittlerweile oft der Rettungsdienst mitführen, möglich. Für Gebäude gibt es heute CO-Melder, die ähnlich wie Rauchmelder aussehen. Einen Schutz bei erfolgter starker CO-Freisetzung bieten nur Atemschutzgeräte, die einen eigenen Luftvorrat mitführen (Preßluftatmer) oder Brandfluchthauben, die einen dafür geeigneten Filter haben. Normale ABEK2-P3 Kombifilter, wie sie die Feuerwehr bevorratet, können das Kohlenmonoxid nicht aufhalten.

In einem früheren Artikel informierten wir zur Bildung von gifitgem Kohlenmonoxid aus Holzpellets. In dieser Sache liefen in der Zwischenzeit einige Forschungsarbeiten, deren Ergebnisse nun vorliegen.