Artikel-Schlagworte: „Eigensicherung“

Immer wieder einmal, besonders bei Einsätzen anläßlich zahlreicher Wassereinbrüche in Gebäuden, ereignen sich Stromunfälle von Feuerwehrleuten im Dienst. Einige davon enden tragischerweise tödlich. Beispiel: Stromunfall beim Kellerauspumpen Korntal-Münchingen (Bericht 1, Bericht 2).

Das Problem ist in diesen Fällen oft die nicht fachgerechte Elektroinstallation des Gebäudes, bei welcher der Schutzleiter (der frei berührbare Metallbügel der Steckdose) fehlerhaft Betriebsspannung führt; wir haben hierüber bereits ausführlich berichtet. Der Schutzleiter ist mit dem Metallgehäuse unserer Tauchpumpen verbunden und soll eigentlich gefährliche Spannungen am Gehäuse verhindern. Wird er allerdings von der falsch angeschlossenen Steckdose mit Betriebsspannung beaufschlagt, steht sofort das Pumpengehäuse unter Spannung. Wer dieses berührt, begibt sich in Lebensgefahr. Aus diesem Grund bringt die Feuerwehr normalerweise den notwendigen Strom in Form eines Stromerzeugers selbst an die Einsatzstelle. Somit ist auch bei Fehlern in der Gebäudeelektrik ein sicherer Betrieb der Tauchpumpe möglich. Wenn aber viele Keller vollgelaufen sind, reicht die Zahl der Stromerzeuger nicht für die vielen gleichzeitigen Einsätze aus. Dann wird halt doch bei der „Kundschaft“ eingesteckt.

Es ist nun schon über 20 Jahre her, da verbreiteten sich für diesen Zweck besondere Zwischenstecker, die laut der Aussage der damaligen Verkäufer die Feuerwehrleute in solchen Situationen schützen würden. Müsse man abseits von Feuerwehrstromerzeugern einstecken, nehme man den Zwischenstecker und sei sicher. Aber, das können wir schon vorausschicken, dem ist nicht so.

Diesen Beitrag weiterlesen »

Nachdem gerade die Gerichtsverhandlung stattfindet zu dem tragischen Unfall mit Kohlenmonoxid (CO), der im Januar 2017 geschah, bekommt das über die menschlichen Sinne nicht wahrnehmbare giftige Gas eine breite mediale Aufmerksamkeit. Das ist kein Fehler, denn immer wieder führt es zu schweren Vergiftungs- und Todesfällen. Auch wir weisen seit Jahren auf die Gefahren dieses Gases hin, zuletzt mit zwei ausführlichen Fachartikeln. Es ist derzeit mehr als angebracht, auf diese wieder zu verweisen, weil das Thema ständig aktuell bleiben wird.

Eine Erkennung des Gases ist über spezielle Meß- und Warngeräte, wie sie manche Feuerwehren und mittlerweile oft der Rettungsdienst mitführen, möglich. Für Gebäude gibt es heute CO-Melder, die ähnlich wie Rauchmelder aussehen. Einen Schutz bei erfolgter starker CO-Freisetzung bieten nur Atemschutzgeräte, die einen eigenen Luftvorrat mitführen (Preßluftatmer) oder Brandfluchthauben, die einen dafür geeigneten Filter haben. Normale ABEK2-P3 Kombifilter, wie sie die Feuerwehr bevorratet, können das Kohlenmonoxid nicht aufhalten.

Die Unfallkassen haben mit ihrem Infoblatt Nr. 9 den Feuerwehren eine Information an die Hand gegeben, welche Infektionsgefahren für das Einsatzpersonal im Zusammenhang mit den derzeit noch immer ungebrochenen Flüchtlingsströmen bestehen können. Etliche, teils schwere Krankheiten und Parasiten, die in unseren Breiten stark zurückgedrängt wurden oder sogar als ausgerottet galten, halten nun wieder Einzug, wie Ärzte berichten. Gegen einige Krankheiten gibt es Impfungen, gegen manch andere jedoch nicht. Gegen Kinderlähmung (Polio) wurde in den letzten Jahren bei uns nur noch wenig geimpft, weil die Krankheit nicht mehr auftrat. Das hat sich inzwischen geändert, wie man dem Infoblatt und auch diesem Zeitungsartikel entnehmen kann. Wie Spiegel-TV vom 06.11.2015 berichtet, ist auch Tuberkulose wieder stark auf dem Vormarsch, Zitat des Arztes „das ist eine riesige Welle“.

Problematisch kann nicht nur der direkte Kontakt mit Infizierten selbst sein, sondern auch die Gegenstände, die von ihnen berührt wurden (typischerweise Schmierinfektion auf Oberflächen), speziell in Erstaufnahmelagern mit noch komplett ununtersuchten Personen.

Allgemein kann die Empfehlung ausgesprochen werden, wieder einmal den eigenen Impfschutz überprüfen zu lassen und ggf. aufzufrischen. Bei Einsätzen in entsprechenden Einrichtungen kann es demnach notwendig werden, einer möglichen Kontamination mit Krankheitserregern mit den Maßnahmen der FwDV 500 (ABC-Einsatz) entgegenzutreten – Dekontamination und Desinfektion.

Immer wieder kommt es – speziell in Häusern mit älterer Elektroinstallation – zu tragischen Stromunfällen. Aktuell war der Fall einiger schwerverletzter Musiker nach einem Stromunfall in einer Kirche in der Presse, vor einigen Jahren starb ein Feuerwehrmann, der einen vollgelaufenen Keller mit seiner elektrischen Tauchpumpe auspumpen wollte. Dem Verfasser dieses Artikels sind aus seiner beruflichen Tätigkeit etliche ähnlicher Fälle bekannt, die alle eines gemeinsam haben: die sogenannte „Klassische Nullung“.

Grundproblem: Elektrogeräte mit Metallgehäuse
Metallgehäuse von Elektrogeräten können durch einen Defekt im Inneren, wie einen abstehenden Draht o.ä., unbemerkt unter Spannung gesetzt werden. Das ist gefährlich. Berührt man das unter Spannung stehende Gehäuse, kann ein Strom über den eigenen Körper gegen das Erdreich abfließen. Dieser Strom kann lebensgefährlich sein. Wie löst man das Problem? Man sorgt dafür, daß das Metallgehäuse mit dem Rückleiter verbunden wird und somit definiert 0 V hat. Gerät jetzt ein abstehender Draht innen ans Gehäuse, wird die Spannung sofort gegen den Rückleiter abgeführt, es entsteht ein Kurzschluß, der die Sicherung auslöst, die den Stromkreis abschaltet – Gefahr beseitigt. Diesen Beitrag weiterlesen »

Nagel im Stiefel.

Nagel im Stiefel.

Im Rahmen des Grundlehrgangs werden die Ausbilder in den Unterrichten nicht müde zu erklären, daß man sich zu seinem eigenen Wohl an die Unfallverhütungsvorschriften zu halten hat. Im nicht gesicherten Verkehrsraum ist eine zugelassene Warnkleidung zu tragen. Bei Arbeiten, bei denen einem Dinge auf den Kopf fallen können, hat man einen Helm aufzusetzen. Wenn die Gefahr besteht, daß man sich die Finger verletzen könnte sind geeignete Handschuhe Pflicht. Das sind nur einige kleine Beispiele, die dem gesunden Menschenverstand entsprechen und jedem einleuchten sollten. Man schützt sein höchstes Gut, nämlich seine eigene Gesundheit, mit geeigneten Maßnahmen vor Schäden.

Vermeidbare Schäden
Unangenehm wird es, wenn ein vermeidbarer Schaden eintritt: Während eines Lehrgangs vor ein paar Jahren wurde ein Beleuchtungsstativ aufgestellt und etwa auf drei Meter Höhe ausgefahren. Leider war die Schraube nicht fest genug angezogen, das Stativ kam mit Schwung wieder herunter und traf einen jungen Feuerwehrmann am Kopf. Er hatte keinen Helm auf. Das Ergebnis war zum Glück „nur“ eine stark blutende Platzwunde, die versorgt werden mußte.

Nun stellen Sie sich vor, Sie wären als Führungsdienstgrad für eine große Anzahl Personen verantwortlich, etwa als Kommandant für eine ganze Feuerwehr. Sie kommen zu einer Ausbildungsveranstaltung hinzu, bei der z.B. gerade eine vierteilige Steckleiter aufgerichtet wird. Es ist bestes Wetter und die Feuerwehrleute haben offensichtlich eine Anzugserleichterung vorgenommen – ohne Jacke, ohne Helm. Sie haben nun zwei Möglichkeiten:

a) Großzügig darüber hinwegsehen, denn es sind weder Ihre Ausbilder noch Ihre Teilnehmer.
b) Sie weisen auf den fehlenden Helm hin, ggf. mit Nachdruck.

Was tun – Gedankenspiele
Keine Frage, mit Möglichkeit a) haben Sie i.d.R. die wenigsten Scherereien und machen sich nicht unbeliebt. Meistens passiert ja auch nichts. Viele junge Feuerwehrleute, die nur für sich selbst verantwortlich sind, werden das so sehen. Aber wie der Fall mit dem Stativ zeigt, gehen eben doch immer wieder Dinge, auch folgenschwer, schief. Spinnen wir das Beispiel weiter. Sie haben sich also für Möglichkeit a) entschieden und gehen an der Station vorbei. Beim Zurücknehmen der Leiter entgleitet sie der Kontrolle, drei Feuerwehrleute werden von der acht Meter langen Leiter am Kopf getroffen und müssen im Krankenhaus genäht werden. Das hätte wahrscheinlich vermieden werden können, wenn Sie vorher auf das Verwenden der Helme bestanden hätten. Ganz abgesehen von der folgenden Untersuchung des Unfallversicherungsträgers müssen Sie sich den Vorwurf Ihres Gewissens gefallen lassen, einen offensichtlichen Mangel nicht abgestellt zu haben, durch den in der Folge Personen verletzt wurden.

Ich habe mich unlängst für Variante b) entschieden. Jetzt hab ich zwar wieder meinen Ruf als überkorrekter Sicherheitsfanatiker weg, aber lieber das, als daß irgendjemandem etwas passiert, das mit vorhandenen einfachen Mitteln vermeidbar gewesen wäre. Gegen eine Anzugserleichterung ist im Ausbildungsbetrieb bei verschiedenen Tätigkeiten nichts einzuwenden, sie muß aber stets mit Augenmaß erfolgen.

Nächste Termine
  • Keine Termine.
Terminkalender
April 2024
M D M D F S S
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
2930EC
Zufallsbilder
Rettungsarbeiten am Pkw
Nützliche Links