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Seit 01.01.2013 besteht in Bayern Rauchmelderpflicht. Sie wurde am 25.09.2012 beschlossen (Pressemitteilung hierzu) und gilt in folgendem Umfang:
- für alle Wohngebäude, die ab 01.01.2013 erbaut werden,
- weiterhin besteht eine Übergangsfrist für vorhandene Gebäude bis zum 31.12.2017, danach müssen auch diese mit Rauchmeldern ausgestattet sein.
Hier die zutreffende Stelle aus der Bayerischen Bauordnung BayBO, Art. 46 „Wohnungen“, Abs. 4:
In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben.
Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.
Die Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2017 entsprechend auszustatten.
Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.
Weitere Informationen zu Rauchmeldern finden Sie bei uns in Merkblattform:
- Warum Rauchmelder
- Rauchmelder – Anwendungshinweise und Planungsgrundlagen
und beispielsweise auch hier: Rauchmelder-Lebensretter.
Der Deutsche Feuerwerverband appelliert:
Überraschen Sie Ihre Lieben mit einem Lebensretter
(DFV) Dieser Lebensretter passt garantiert in jeden Stiefel: „Schenken Sie Sicherheit! Schenken Sie einen Rauchmelder!“, appelliert Ralf Ackermann, Vizepräsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV), vor dem Nikolausfest vor allem an alle Eltern, die für sich und ihre Kinder ein Stück mehr Sicherheit haben wollen. Aber auch für Freunde, Verwandte, Kollegen oder Geschäftspartner sind die handlichen Lebensretter ein passendes Geschenk.
„Gerade in der Advents- und Weihnachtszeit müssen die Feuerwehren immer wieder bei tragischen Brandunglücken helfen, die durch Kerzen verursacht wurden“, erklärt Ackermann: „Rauchmelder würden hier in fast jedem Fall das Schlimmste verhindern.“ Heimrauchmelder gibt es kostengünstig unter anderem in Baumärkten, Verbrauchermärkten, im Feuerwehr- und im Elektrofachhandel sowie beim Versandhaus des Deutschen Feuerwehrverbandes.
Für einen Mindestschutz gilt als Faustregel: Ein Rauchmelder im Flur pro Etage sowie in den Schlafzimmern – vor allem im Kinderzimmer! In Räumen, in denen normalerweise starker Dampf, Staub oder Rauch entsteht – etwa Bad oder Küche – sind sie nicht zu empfehlen. Die handlichen Geräte lassen sich auch ohne großes handwerkliches Geschick an der Zimmerdecke montieren. Mehr Informationen und Praxisbeispiele gibt es unter www.rauchmelder-lebensretter.de. Dort findet sich auch eine Übersicht der Bundesländer mit Rauchwarnmelderpflicht.
Weitere Artikel auf unserer Seite
Freitag, der Dreizehnte – eine Kombination, die manchem einen Unglückstag verheißt, anderen aber vielleicht einen zweiten Geburtstag beschehrt hat.
Dieses markante Datum hat das Forum Brandrauchprävention zum bundesweiten Aktionstag für die Ausstattung privater Wohnräume mit Rauchmeldern erkoren. Manche Bundesländer schreiben Rauchmelder bereits ausdrücklich vor, andere wiederum (noch) nicht. Tatsache ist, daß Rauchmelder Leben retten können. Nachts, wenn die meisten Brände mit Personenschaden geschehen, schlafen auch vier unserer fünf Sinne. Nur der Gehörsinn bleibt wachsam, und das nutzen Wecker und Rauchmelder in gleicher Weise.
Rauchmelder gibt es in vielen verschiedenen Ausführungen auch für besondere Anwendungen. Sie stellen auch geringe Rauchkonzentrationen in der Raumluft fest und schlagen Alarm. Das kann Ihnen nachts den entscheiden Zeitvorteil verschaffen, den Sie zur Flucht brauchen. Die meisten Todesopfer bei Bränden sind nämlich gar nicht verbrannt, sondern am heimtückischen, lautlosen Brandrauch erstickt.
Informationen erhalten Sie unter anderem hier:
- Artikel zu Rauchmeldern im Brennpunkt: Rauchmelder I, Rauchmelder II, Rauchen im Bett.
- Artikel mit dem Stichwort „Rauchmelder„.
- Forum Brandrauchprävention „Rauchmelder – Lebensretter„
Brandneu in den Brandgefahren: als tierischer Rauchmelder hat eine Katze ihrem Chef das Leben gerettet. Trotzdem das völlig ausgebrannte Gebäude hinterher abgerissen werden mußte, gelang es, die Brandursache herauszufinden. Ein kleiner Fehler an der Elektroinstallation, der jahrelang unentdeckt blieb, schlug in dieser Nacht folgenschwer zu.
Der Fall ist diesmal mit vielen Bildern und Erklärungen sehr ausführlich beschrieben, weil er nicht so einfach – und erst recht nicht ohne Bilder – zu erklären ist. Sehen Sie sich also unbedingt die Bilder dazu an.
Lesen Sie hier die ganze Geschichte: Brandgefahren.
Am Freitag, 13. August 2010 ist wieder bundesweiter Rauchmeldertag.
In vielen Gebäuden sind noch keine Rauchmelder installiert. Bei etlichen Brandfällen, die ich beruflich zu untersuchen hatte, wäre oftmals noch eine Selbstrettung der Geschädigten möglich gewesen, wenn sie nur rechtzeitig auf den Brand in ihrem Haus aufmerksam geworden wären. Meistens fanden diese Brände nachts statt, und die Opfer sind am Rauch erstickt, nicht verbrannt. Problematisch ist, daß im Tiefschlaf vier unserer fünf Sinne ebenfalls schlafen. Nur der Gehörsinn schläft nie – und hier setzen die Rauchmelder an.
Anhand der Trübung der Raumluft erkennen sie bereits geringste Mengen von Rauch und schlagen sofort lautstark Alarm. Das kann Ihnen im Fall der Fälle den entscheidenden Zeitvorteil verschaffen, den Sie benötigen, um sich in Sicherheit zu bringen. Für verschiedene Anwendungszwecke gibt es entsprechende Melder. Es können batteriebetriebene Einzelgeräte sein, netzversorgte, beides kombiniert, sie können auch per Draht oder Funk untereinander vernetzt sein. Die Beratung, daß Sie für Ihren speziellen Fall auch die optimale Lösung einsetzen, erhalten Sie im Fachhandel.
Informieren Sie sich. Schützen Sie sich und Ihre Familie!
- Artikel zu Rauchmeldern im Brennpunkt: Rauchmelder I, Rauchmelder II, Rauchen im Bett.
- Artikel mit dem Stichwort „Rauchmelder„.
- Forum Brandrauchprävention „Rauchmelder – Lebensretter„