Artikel-Schlagworte: „Rauchmelder“

Unsere Feuerwehr war gerade bei einer abendlichen Übung an der Brenz beschäftigt, als um 20:18 Uhr der Alarm einging. Gemeldet war ein Rauchaustritt ins Haus nach dem Anzünden eines Holzofens. Beim Blick in das Erdgeschoß war keine Rauchschicht mehr zu erkennen. Aus dem Kamin rauchte es recht schwach, offenbar zog der Kamin nicht richtig. Die Vermutung war hier, daß über den Sommer entweder Insekten hineingebaut hatten oder die Wetterlage für den schlechten Zug und den Rauchaustritt im Gebäude verantwortlich waren.
Der Angriffstrupp wurde unter Atemschutz in den Keller entsandt, um dort die Verrauchung zu erkunden. An der Haustür wurde der Lüfter in Stellung gebracht für eine spätere Belüftung. Ein leichter Rauchschleier wurde im Keller zwar noch vorgefunden, das meiste war durch die von den Bewohnern geöffneten Fenster abgezogen. Das Gebäude wurde mit dem elektrischen Überdrucklüfter belüftet. Der Kaminkehrer kontrollierte den Schornstein und kam zu dem eindeutigen Ergebnis, die aktuelle Wetterlage mit den noch recht warmen Außentemperaturen wäre für das schlechte Ziehen des Kamins verantwortlich.

Den ausführlichen Bericht finden Sie hier: Einsatz 02.10.2023.

Es ist soweit, ab 01.01.2018 gibt es keine Ausreden mehr – die Übergangsfrist für die Rauchmelderpflicht in Bayern ist abgelaufen. Ab diesem Tag haben in allen Wohngebäuden, egal ob Neu- oder Bestandsbau, Rauchmelder angebracht zu sein. Eine Kontrolle findet im Normalfall zwar nicht statt, seien Sie aber versichert: es wird kontrolliert, falls jemand durch ein Brandgeschehen zu Schaden kam. Insbesondere für Eigentümer, die ihrer Pflicht nicht nachkommen, kann das unangenehm werden.

Hier die zutreffende Stelle aus der Bayerischen Bauordnung BayBO, Art. 46 „Wohnungen“, Abs. 4:

In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben.
Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.
Die Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2017 entsprechend auszustatten.
Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.

3:34 Lüfter in VollbrandEine in Fachkreisen bekannte Redewendung besagt „Brandtote sind Rauchtote“, denn der lautlose Rauch verbreitet sich viel schneller und weitläufiger als das ihn verursachende Feuer. Was den Brandrauch so gefährlich macht, sind in erster Linie die großen Mengen an Kunststoffen, die praktisch überall zu finden sind und bei einem Brandereignis mitverbrennen. Für einen Brandfall, der Todesopfer forderte, wurde ein Versuch mit einem Turmlüfter durchgeführt. Gezeigt werden sollte dabei, wie lange es dauert, bis handelsübliche Rauchmelder auslösen und wie schnell die Verrauchung eines Raumes durch den Abbrand dieses einzelnen Elektrogerätes fortschreitet.

Den ausführlichen Bericht zum Versuch mit den Bildern finden Sie im Brennpunkt.

Seit 01.01.2015 gilt in Baden-Württemberg die Rauchmelderpflicht auch bei Bestandsbauten. In der Landesbauordnung heißt es in § 15, Satz 7 diesbezüglich: „Eigentümer bereits bestehender Gebäude sind verpflichtet, diese bis zum 31. Dezember 2014 entsprechend auszustatten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt die Verpflichtung selbst.“ Somit ist also festgelegt, daß der Eigentümer in der Pflicht ist, Rauchmelder in seinen Wohnungen anzubringen. Ob Rauchmelder montiert sind und ob sie funktionieren, wird zwar normalerweise nicht geprüft, im Schadensfall sieht es allerdings anders aus.

Kürzlich ereignete sich im Großraum Stuttgart ein kleinerer Zimmerbrand in einer Mietwohnung, bei dem die beiden Mieter durch den entstandenen Rauch teils schwer verletzt wurden; im Krankenhaus verstarb schließlich eine der beiden betroffenen Personen. Bei der Brandortuntersuchung wurde festgestellt, daß in der Wohnung keine Rauchmelder installiert waren. Der Vermieter sieht sich nun mit einem Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung konfrontiert.

Was schenkt man jemandem, der schon (fast) alles hat? Wenn auch Sie noch etwas ratlos überlegen, hätten wir einen Vorschlag. Ein kleiner Hinweis: es hängt mehr oder weniger auffällig an der Decke und im Idealfall braucht man es nie. Aber wenn doch, kann es das Leben retten.

Wie wär’s denn mit Rauchmeldern?
Über die kleinen Aufpasser wurde schon einiges geschrieben – auch bei uns. Bayern und Baden-Württemberg haben sie mittlerweile auch bei Privatbauten in die Vorschriften aufgenommen. In Baden-Württemberg müssen bis Ende 2014 Rauchmelder installiert sein, in Bayern hat man noch eine Übergangsfrist bis Ende 2017, was aber keinesfalls bewirken soll, bis zum Schluß zu warten. Wie bei allen Schutzmaßnahmen gilt auch hier: Je früher, desto besser.

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