Teil 1 finden Sie hier.
Nachdem die Gebrauchtfahrzeuge nicht wie angekündigt (und mehrfach verschoben) spätestens Anfang Juni zur Besichtigung bereitstanden und auch der Gemeinderat einstimmig beschlossen hatte, diesen Weg nicht mehr weiterzuverfolgen, wurde das gesamte Augenmerk auf die Ausschreibung eines Neufahrzeugs gelegt. In zahlreichen Besprechungen der Beschaffungsgruppe wurden die Anforderungen an das Fahrzeug festgelegt, die erforderliche Beladung zusammengestellt und Kriterien für die Bewertung erarbeitet. Die Veröffentlichung der Ausschreibungsunterlagen erfolgte dann am 21. August auf einer elektronischen Vergabeplattform. Ausgeschrieben wurden drei Lose, für die getrennt geboten werden konnte: Fahrgestell, Feuerwehrtechnischer Aufbau, Beladung. Ausschreibungsende war der 2. Oktober.
Die eingegangenen Angebote zu den drei Losen wurden in der Zwischenzeit gegenübergestellt und ausgewertet. Die Eröffnung der Ergebnisse wird in der Gemeinderatssitzung am 21. November stattfinden, an der auch die Aufträge erteilt werden sollen. Die Preisfrage hat somit eine Klärung erfahren. Das zu beschaffende Fahrzeug mit Beladung wird den Angeboten zufolge mit ca. 500.000 E (inkl. USt.) zu Buche schlagen. Seitens des Freistaats wird eine pauschale Förderung i.H.v. ca. 105.000 E gewährt, aber der verbleibende Betrag wird die Gemeindekasse spürbar belasten. Dessen sind sich die Verantwortlichen in der Feuerwehr sehr wohl bewußt, aber nach 30 Jahren Nutzungsdauer ist eine Erneuerung des Haupteinsatzfahrzeugs unumgänglich. Wenn man in die Zukunft sehen könnte, hätte man die Beschaffung bereits 2019 begonnen, das Preisniveau wäre deutlich niedriger gewesen. Damals verzichteten wir mit Rücksicht auf die in den Vorjahren erfolgten kostspieligen Sanierungen mehrerer gemeindlicher Gebäude auf den unbedingten Ersatz des Fahrzeugs nach 25 Jahren Nutzung bis 2021. Rückblickend war das unglücklich, aber wer konnte die Verwerfungen seit 2020 voraussehen?
Anläßlich des 40. Jubiläums des Feuerwehrvereins lud die Vorstandschaft alle Vereinsmitglieder zum Kameradschaftsabend am 05.10.2024 in die Gemeindehalle ein. Die Räumlichkeiten waren am Vormittag thematisch zu Feuerwehr und Herbst passend geschmückt worden, auch der Handwagen mit der TS 4 von 1952 und die Anhängeleiter aus den Sechzigerjahren waren ausgestellt. An den Wänden hingen hunderte Bilder aus den letzten 120 Jahren Feuerwehr. Die beiden Vereinsvorsitzenden Frank Schaufelberger und Kathrin Nusser begrüßten zunächst alle Gäste, erläuterten das vorgesehene Programm und wiesen auch auf das kommende 150-jährige Jubiläum der Feuerwehr im Jahr 2026 hin. Dieses werde im kleineren Rahmen, anders als im Jahr 2001 das 125-jährige Jubiläum, nicht als Zeltfest organisiert, sondern an drei Tagen in der Gemeindehalle stattfinden. Diesen Beitrag weiterlesen »
Am Samstag, den 07.09.2024, fand in Medlingen nach zirka 20 Jahren wieder eine Waldbrandübung statt. Die Teilnehmer hierzu waren alle Freiwilligen Feuerwehren aus der Verwaltungsgemeinschaft Gundelfingen, die Werkfeuerwehr Gartner, Kreisbrandinspektor Jürgen Schön, Kreisbrandmeister Wohlhüter und die Unterstützungsgruppe Örtliche Einsatzleitung UG-ÖEL des Landkreises Dillingen. Auch etliche Landwirte wurden mit ihren Güllefässern zur Wasserbeförderung eingeladen. Der angenommene Brandort befand sich im Medlinger Wald in Richtung Sachsenhausen im Bereich Ziegelhau. Gegen 15:00 Uhr wurden die Feuerwehren per Sirene und Handy alarmiert. Im Alarmtext hieß es: „Rauchentwicklung gemeldet durch Motoflugzeug im Landeanflug auf Gundelfingen“. Diesen Beitrag weiterlesen »
Nach einem abendlichen Gewitter mit Platzregen und Sturmwinden gingen mehrere Mitteilungen über von Bäumen abgerissene Äste ein, die auf Straßen und Wegen lagen. Eine kleine Truppe mit dem LF 8/6 kontrollierte die von Bäumen gesäumten Straßen und entfernte die vorgefundenen Windbrüche von der Fahrbahn.
Mitte Juni erreichte die Feuerwehren die Aufforderung, alle ihre aktiven Helfer (ggf. erneut) zur Verschwiegenheit zu vergattern und dies schriftlich festzuhalten. Es ist in diesem zeitlichen Zusammenhang zu vermuten, daß im Zuge der Hochwassereinsätze wohl einige Informationen in Bild- und Textform die Hilfsorganisationen verlassen haben, die der Verschwiegenheitspflicht unterlagen. Eine große Zahl an Helfern hatte Zugang zu Gebäuden von Geschädigten, da ist schnell das Multifunktionsgerät Smartphone gezückt, ein Foto gemacht und teilweise gleich noch an mehrere Empfänger versandt. Ob immer eine gerichtete Überlegung hinter einer solchen Handlung steht, darf bezweifelt werden. Cooles Bild geknipst, „nei ins reel“ oder „nei in da snap“ und fertig. Nun zeigen aber etliche dieser Bilder, vielleicht gar nicht als Hauptobjekt, sondern nur nebenbei, die Einsatzstelle, das Geschehen dort und handelnde Personen. Wenn immer Rückschlüsse auf Bürger, deren (Fehl-)Verhalten und deren Lebensumstände möglich sind, wird es rechtlich kritisch. Man würde ja auch selbst nicht wollen, daß potentiell die ganze Welt sehen kann, wie ordentlich die eigenen vier Wände aufgeräumt sind, und ob es dort vielleicht etwas zu holen gibt. Bei Firmen kommt noch die Gefahr der Betriebsspionage hinzu, wenn veröffentlichte Bilder Unterlagen, Fertigungsanlagen o.ä. zeigen. Diesen Beitrag weiterlesen »