Es ist soweit, ab 01.01.2018 gibt es keine Ausreden mehr – die Übergangsfrist für die Rauchmelderpflicht in Bayern ist abgelaufen. Ab diesem Tag haben in allen Wohngebäuden, egal ob Neu- oder Bestandsbau, Rauchmelder angebracht zu sein. Eine Kontrolle findet im Normalfall zwar nicht statt, seien Sie aber versichert: es wird kontrolliert, falls jemand durch ein Brandgeschehen zu Schaden kam. Insbesondere für Eigentümer, die ihrer Pflicht nicht nachkommen, kann das unangenehm werden.

Hier die zutreffende Stelle aus der Bayerischen Bauordnung BayBO, Art. 46 „Wohnungen“, Abs. 4:

In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben.
Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.
Die Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2017 entsprechend auszustatten.
Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.

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