Bei den letzten Wetterkapriolen kam es wieder zu zahlreichen Unwettereinsätzen der Feuerwehren, unter anderem mußten auch unzählige Keller ausgepumpt werden. In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu wissen, daß nicht alle Feuerwehreinsätze kostenlos sind, ja genauer gesagt, kostenlos sind eigentlich die wenigsten. Dieses Thema haben auch die Zeitungen in letzter Zeit aufgegriffen, wie man z.B. hier: Keller voll Wasser oder auch da: Blaulicht und Rechnung lesen kann.

Im Bayerischen Feuerwehgesetz, Art. 28 können Sie nachlesen, welche Einsätze kostenpflichtig sind. Zahlungspflichtig ist immer derjenige, der entweder die Gefahr verschuldet hat, die zum Einsatz führte, oder der im weitesten Sinne durch den Feuerwehreinsatz begünstigt wurde. Zwei Beispiele zur Verdeutlichung:

  • Der vollgelaufene Keller ist zunächst das alleinige Problem des Hausbesitzers. Es liegt in seinem Verantwortungsbereich, das Wasser entweder erst garnicht hereinzulassen oder es eben wieder hinauszubefördern. Ruft er die Feuerwehr zur Unterstützung, so ist dieser Einsatz für ihn kostenpflichtig, da die Feuerwehr nur zu seinen Gunsten tätig wird. Kommen dringendere Einsätze dazwischen, werden diese bevorzugt bearbeitet.
    Anders hingegen sieht es aus, wenn das Wasser z.B. die Heizöltanks aufschwemmt und die Freisetzung von Öl droht. Dieser Einsatz ist nicht kostenpflichtig, da eine Gefahr für die Allgemeinheit abgewendet werden muß, was eine grundsätzliche Aufgabe der Feuerwehr ist.
  • Beim Verkehrsunfall mit eingeklemmten Personen sind die unmittelbaren Rettungsmaßnahmen kostenlos, weil die Rettung von Mensch und Tier eine (die vornehmste) Aufgabe der Feuerwehr ist. Alle anderen Tätigkeiten, die drumherum notwendig werden (Fahrzeuge ablöschen, austretendes Öl binden, Verkehrssicherung, Ausleuchtung…), sind dagegen kostenpflichtig und werden dem bzw. den beteiligten Fahrzeughaltern in Rechnung gestellt.

Zur Berechnung der Einsatzkosten erläßt jede Gemeinde eine Kostensatzung, in der die verrechenbaren Kosten festgeschrieben sind. Die Kostensatzung der Gemeinde Bächingen finden Sie hier. Der Einsatz des LF 8/6 mit voller Besatzung für eine Stunde, 4 km Fahrleistung und ohne weiteren Geräte- oder Materialeinsatz führt somit zu folgender Rechnung:

Kostenart Anzahl Einzelsatz Gesamt
Streckenkosten 4 km 3,40 13,60
Ausrückestundenkosten 1 Std. 63,40 63,40
Personalkosten 9 Pers. 23,00 207,00
Gesamtkosten 284,00

Übrigens: die Feuerwehrleute bekommen die Personalkosten außer bei Sicherheitswachen nicht ausgezahlt, denn sie arbeiten ehrenamtlich. Bei Einsätzen während ihrer Arbeitszeit wird ihr Lohn vom Arbeitgeber fortgezahlt, der ihn sich von der Gemeinde zurückerstatten lassen kann.

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