In der Gemeindehalle Bächingen ist bei Veranstaltungen ab 450 Besuchern eine Brandsicherheitswache zwingend vorgeschrieben. Auch bei einer Vielzahl anderer Veranstaltungen kann eine Sicherheitswache von der Genehmigungsbehörde gefordert sein, für deren Stellung der Veranstalter verantwortlich ist.
Nicht jeder Veranstalter weiß das oder weiß überhaupt mit dem Begriff „Sicherheitswache“ etwas anzufangen. Aus diesem Grund haben wir ein Infoblatt mit dem wichtigsten Grundwissen zum Thema zusammengestellt.
Informationen zum Thema
- Informationsblatt Sicherheitswache der Feuerwehr Bächingen
- Merkblatt Sicherheitswachen für die Feuerwehren Bayerns
- Bayerisches Feuerwehrgesetz
- Kostensatzung der Gemeinde Bächingen über die Inanspruchnahme der Feuerwehr