Warnung vor Druckgasflaschen; Quelle: Wikipedia

Im Brandeinsatz aufgefundene Gasflaschen sind zu kühlen, um einen Behälterzerknall zu verhindern. Das wird in der Ausbildung angesprochen und bleibt oftmals in der eben dargestellten, verkürzten Weise im Gedächtnis hängen. So bilden sich nicht hinterfragte, verbreitete Standardmethoden aus, die in mancherlei Einsatzgeschehen sogar kontraproduktiv sein können. Beleuchten wir doch mal die Hintergründe der ganzen Gasflaschenkühlerei.

Woher kommt die Notwendigkeit zum Kühlen?
Ihre Ursprünge hat das Kühlen von Gasflaschen in verschiedenen Unfallereignissen, an denen Acetylenflaschen beteiligt waren. Acetylen ist ein Gas mit sehr weitem Explosionsbereich (ca. 2,5 – 83 %) und es verfügt über die unangenehme Eigenschaft, sich auch ohne Sauerstoff zersetzen zu können, was mit einer starken Wärmeentwicklung einhergeht. Diese Reaktion kann von außen entweder durch Erhitzung im Brand oder mechanische Einwirkungen wie das Umfallen der Flasche in Gang gesetzt werden. Das Gas zersetzt sich dabei ohne Sauerstoff und auch bei geschlossenem Flaschenventil unter starker Hitzeentwicklung, welche die Flasche immer weiter aufheizt. Das führt einerseits zu einer beschleunigten Reaktion und damit verbunden zu weiterem Druckanstieg. Andererseits schwächt die freiwerdende Hitze letztlich die Druckfestigkeit der Gasflasche. Wird hier nicht rechtzeitig eingeschritten, zerplatzt die Flasche irgendwann unter der Belastung.
Brandbeaufschlagte oder aus anderen Gründen erhitzte, der internen Zersetzung verdächtige Acetylenflaschen sind daher für mindestens 24 Stunden massiv zu kühlen. Idealerweise erfolgt das in einem Fließgewässer, das ohne menschliches Zutun für zuverlässige Wärmeabfuhr sorgt. Gelegentliches Abduschen mit dem Strahlrohr wird bei einer tatsächlich stattfindenden Zersetzung nicht ausreichen.
Merkblatt „Empfehlung für den Feuerwehreinsatz bei Gefahr durch Acetylen“.

Müssen andere Gasflaschen gekühlt werden?
Immer dann, wenn Gasflaschen durch äußere Wärmeeinwirkung erhitzt wurden, ist es sinnvoll, diese zu kühlen. Zersetzungsprozesse mit Wärmefreisetzung wie bei Acetylen gibt es jedoch bei den anderen üblichen Gasen nicht. Die Kühlung kann demnach enden, wenn die Flaschen nur noch handwarm sind. Für eine Kühlung einzelner Flaschen reicht ein Strahlrohr aus.

Sonderfall Flüssiggas
Bei Flüssiggasflaschen (Propan / Butan) müssen wir uns noch einmal die physikalischen Eigenschaften dieser Brennstoffe ins Gedächtnis rufen. Sie sind in der Gasflasche unter Druck flüssig. Bei Gasabnahme verdunstet aus der Flüssigkeit heraus das Gas. Dieser Vorgang entzieht der Umgebung Wärme, d.h. die Flasche wird kalt. Bei anhaltend großer Abnahme ist die Flasche irgendwann so kalt, daß kein Gas mehr aus der Flüssigkeit verdunsten kann und es entsteht durch das Ausgehen des Gasverbrauchers der falsche Anschein, die Flasche sei leer.

Bei Flüssiggas gilt: aufgefundene kalte Flaschen (kälter als Umgebungstemperatur) sind zuzudrehen. Eine „Kühlung“ durch Wassereinsatz wäre sinnlos, weil das Wasser i.d.R. wärmer als die Gasflasche ist und diese nicht kühlt, sondern erwärmt. Hier ist zudem zu prüfen, ob es zu einem ungewollten, massiven Gasaustritt kam, der die Flasche derart heruntergekühlt hat. Dieses Gas kann nämlich in tieferliegende Bereiche geflossen sein und dort auf Entzündung warten; Explosionsgefahr!
Aufgefundene heiße Flaschen sind bei Gasaustritt ebenfalls zuzudrehen, sofern möglich und noch wirksam, und bis auf Handwärme abzukühlen. Sind die Dichtungen im Ventil bereits verbrannt, muß das Gas kontrolliert abgelassen und im Idealfall direkt abgebrannt werden, so daß keine Gefahr mehr davon ausgehen kann.
Merkblatt „Flüssiggas“, Artikel Flüssiggas im Brennpunkt, Brand durch offenstehende Flüssiggasflasche in den Brandgefahren.

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