Die Freiwillige Feuerwehr
Wie Sie im Geschichtsteil nachlesen können, wurden die meisten kleineren Feuerwehren um das Jahr 1876 gegründet, als im Rahmen der Gründung des Deutschen Reiches von 1871 auch das Feuerwehrwesen neu geregelt wurde. So geschah es auch in Bächingen. Träger der Feuerwehr ist die jeweilige Gemeinde. Sie hat die Pflicht, ihre Feuerwehr mit der nötigen modernen Ausrüstung auszustatten und so für den Brandschutz im Ort zu sorgen.
Aufgaben der Feuerwehr
Die Aufgaben der Feuerwehr sind nach dem Bayerischen Feuerwehrgesetz der abwehrende Brandschutz (also das Löschen von Bränden) und der Technische Hilfsdienst (also Hilfeleistungen bei Unfällen und anderen Zwangslagen). Außerdem stellen die Feuerwehren Sicherheitswachen bei Großveranstaltungen.
Ein Ehrenamt mit besonderen Anforderungen
Der Feuerwehrdienst wird ehrenamtlich geleistet. Trotzdem ergeben sich selbstverständlich besondere Pflichten für den Feuerwehrdienstleistenden. Er muß Übungen und Ausbildungsveranstaltungen besuchen und natürlich an Einsätzen und Sicherheitswachen teilnehmen. Ferner hat er die Weisungen seiner Vorgesetzten zu befolgen. Jeder, der zwischen 16 und 60 Jahre alt sowie körperlich und charakterlich geeignet ist, kann bei der Feuerwehr eingesetzt werden.
Auf den untergeordneten Seiten finden Sie einen reichlich bebilderten Überblick über verschiedene Ausbildungsveranstaltungen, sowie die Einsatzberichte der Feuerwehr.