Feuerwehr, genauso wie Polizei, ist Ländersache. Wir als Grenzbewohner Bayern/Baden-Württemberg sind dabei ausnahmsweise einmal in einer guten Lage, wir haben nämlich Einblick in die Organisation zweier Länder. Jede hat ihre Eigenheiten, die Vorgaben des Bundes werden von den Landesregierungen unterschiedlich umgesetzt, was den anfangs genannten Organisationen mehr oder weniger Spielraum in ihrem Aufgabengebiet läßt, oder auch das Aufgabengebiet unterschiedlich weit faßt. Beobachten wir doch einmal die Organisation anhand von zwei Beispielen:

Ölspuren auf öffentlichem Verkehrsgrund
Bei Ölspuren ist generell der für die Entfernung verantwortlich, der sie verursacht hat. Der Zustand der Straße vor dem Ölaustritt ist wiederherzustellen. Wenn kein Verursacher zu finden ist, bzw. dieser nicht die Möglichkeit hat, die Verschmutzung zu entfernen, muß jemand drittes zur Unterstützung hinzugezogen werden. In Baden-Württemberg ist das oftmals die Freiwillige Feuerwehr, die zur Entfernung von Ölspuren alarmiert wird. Bei größeren Feuerwehren wird für diese Einsätze umfangreiche Binde- und Lösemittelausstattung vorgehalten, es gibt teilweise auch Sonderfahrzeuge für solche Verschmutzungen.
In Bayern wird zuerst versucht, umfangreiche Ölspureinsätze für die Feuerwehren wenn möglich zu vermeiden. Es wird deshalb bevorzugt der Straßenbaulastträger hinzugezogen, z.B. bei einer Kreisstraße der Kreisbauhof, bei einer Bundesstraße die Straßenmeisterei des Staatlichen Bauamts, der für die Verkehrssicherheit der Straße zu sorgen bzw. diese wiederherzustellen hat.
Auf bayerischer Seite wird die Beseitigung von Ölspuren nicht als grundsätzliche Aufgabe der Feuerwehr gesehen.

Absichern von Einsatzstellen
Immer wieder kommt es vor, daß eine Straße nach einem Verkehrsunfall einige Stunden gesperrt und der Verkehr umgeleitet werden muß. Die Absperrung direkt an der Einsatzstelle erfolgt durch die Feuerwehr, alles andere ist die originäre Aufgabe der Polizei. Nur sie ist berechtigt, „Zeichen und Weisungen“ an die Verkehrsteilnehmer zu richten und diese umzuleiten. Die Feuerwehr darf eigentlich nur sagen „Hier geht es nicht mehr weiter. Warte bis wir wieder aufmachen.“.
Nun gibt es in Bayern eine gesetzliche Grundlage, die den Feuerwehren erlaubt, wie die Polizei den Verkehr mittels „Zeichen und Weisungen“ zu lenken. Das ist nicht zuletzt dem Personalmangel der Polizei im Streifendienst geschuldet, die eben nicht mehr einfach drei Streifenwagenbesatzungen stundenlang für eine Umleitung abstellen kann. Folglich werden dann umfangreich Feuerwehren alarmiert, die nur die Aufgabe haben, in ihrem Bereich zu sperren oder umzuleiten.
In Baden-Württemberg gibt es diese gesetzliche Grundlage so nicht. Großräumig absperren und umleiten ist Sache der Polizei. Sie ist in der Fläche auch tatsächlich noch verhältnismäßig stark vertreten (warten wir ab, wie sich die kommende Polizeireform auswirkt). Man braucht also als bayerische Feuerwehr an der Grenze nicht versuchen, eine württembergische Feuerwehr zur Absicherung einer Unfallstelle zu alarmieren, da wird die Leitstelle ablehnen und sagen „Das macht bei uns die Polizei“.

Man sieht, in diesen Dingen ist es ist nirgends besser oder schlechter, nur anders. Was auf der einen Seite der Grenze der Kehreinsatz, ist auf der anderen Seite eben der Rumsteheinsatz. Sofern das nicht ausartet, ist es auch kein Problem. Im gleichen Maße wie die Häufigkeit solcher Alarmierungen aber steigt, schwindet das Verständnis von Arbeitgebern und Feuerwehrleuten für diese Einsätze. In beiden Fällen müssen ehrenamtliche Helfer nämlich ihren Arbeitsplatz verlassen, um entweder stundenlang auf der Landstraße an einer Ölspur zu kehren oder an einer Kreuzung herumzustehen und für einen Unfall umzuleiten, den sie gar nie sehen.

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