Archiv für März 2019

Gemeine Wespe; Quelle: Wikipedia

Bisher war es den Feuerwehren erlaubt, Insektennester, von denen eine Gefahr für Menschen ausging, zu beseitigen. In der Regel handelte es sich um Wespennester. Das kam immer wieder einmal vor. Viele Nester fallen oft erst im Spätsommer unangenehm auf, wenn das Wespenvolk seine volle Größe erreicht und rege Flugaktivitäten entwickelt hat. Oft konnten wir in der Vergangenheit auf die Entfernung solcher Nester nach der Besichtigung verzichten, da das Wespenvolk in den folgenden Wochen sowieso absterben würde.

Mittlerweile haben sich die Rahmenbedingungen geändert, und das Entfernen von Wespennestern bzw. das Töten der (schon lange) geschützten Insekten ist mit horrenden Bußgeldern belegt; in Bayern mit bis zu 50.000 E bei Wespenarten, die besonders gefährdet sind und unter Artenschutz stehen. Die Feuerwehr wird daher nicht mehr bei Wespennestern tätig werden.

Der vorgegebene Weg ist nun, die Untere Naturschutzbehörde beim Landratsamt zu kontaktieren. Dort wird ein Wespenberater informiert, der sich mit den Betroffenen in Verbindung setzt und die weiteren Schritte klärt.

Informationsschrift zu Wespen und Hornissen.

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