Weil sie ihrem bettlägerigen Mann Licht bringen wollte, entfachte die alte, körperlich und geistig ermattete Schreinersfrau Rosina Becher durch unvorsichtigen Umgang mit der Kerze am 7. März 1808 ein Feuer, „woraus beinahe das gröste Unglük für sie und die ganze Gemeind hätte entstehen können“, wie es in einem Schreiben des Bächinger Amtmanns heißt. Die Ortsherrschaft forderte daraufhin die in Haunsheim dienende Tochter der alten Leutchen nach Hause, um für sie zu sorgen und weitere Gefahren zu verhindern.

Tatsächlich war neben Krieg Feuer das Schlimmste, was früher einem Ort passieren konnte. Wie dieser Fall zeigt, konnte die Unachtsamkeit eines Einzelnen lebensbedrohlich für die ganze Gemeinschaft werden. Daher hatten Gemeinde und Herrschaft gemeinsam dem Brandschutz Vorsorge zu tragen, zumal es keine organisierte Feuerwehr im heutigen Sinne gab. So versuchte die Herrschaft schon sehr früh durch gezielte Bestimmungen der Feuergefahr vorzubeugen. Den ersten Hinweis auf eine Brandschutzbestimmung in Bächingen finden wir in einer Gemeindeordnung Bernhard von Westernachs, des Bauherrn des Schlosses, aus der Zeit um 1544. Er ordnete bei Strafe von einem Gulden an, dass „ein jetweder eine Latern unnd ein Schaff Wasser bey seinem Hauß haben“ solle, und zwar besonders in der trockenen Sommerszeit. Wenig später ließ sein Sohn Eitelhans von Westernach eine weitere Bestimmung in die Gemeindeordnung einfügen:

„Ittem [= ebenso] es soll auch ein Jeder seine Feuerstatten [Feuerstätte], es sey bey dem khehel offen [Kachelofen], herdt oder bahoffen [Backofen], sauber haltten, d[a]s khein schad darauß erfolg; wirtt aber sollihes ubertretten, so soll er in der Herschafft straff [Strafe] stehen.“

Für die Herrschaft war Feuerschutz umso wichtiger, als die Häuser, in denen die Bächinger lebten, Eigentum der Herrschaft waren und ihnen als Lehen, das heißt gegen jährliche Abgaben lediglich zur Nutznießung überlassen wurden. Brannte wegen Leichtsinn eines Bewohners ein Haus ab, blieb in der Regel die Herrschaft auf den Kosten sitzen. Wenn man bedenkt, dass es Ende des 16. Jahrhunderts neben Schloss und Kirche nur ein weiteres aus Stein gebautes Haus in Bächingen gab und 1813 von den insgesamt 149 Gebäuden in Bächingen noch 50 mit Stroh gedeckt waren, wird man sich der damaligen Bedeutung von Brandschutz erst richtig bewusst. Während jeder Gemeindebürger im Brandfall zum Löschen verpflichtet war, oblag der Herrschaft die Aufstellung eines Notfallplans. 1728 taten sich Bächingen, Sontheim, Brenz und Bergenweiler zusammen und schafften eine gemeinsame Feuerspritze an, 1802 schenkte Herzogin Franziska von Württemberg Bächingen eine eigene. Drei Bächinger Bauern hatten die Pflicht, im Brandfall ihre Pferde zum Ziehen der Spritze zur Verfügung zu stellen, wobei derjenige, der als erstes mit vier Pferden bereit stand, mit zwei Gulden aus der Gemeindekasse belohnt wurde. Anstatt des Schaffs Wasser, das Bernhard von Westernach vorschrieb, hatten im 18. Jahrhundert einige Haushalte lederne Löscheimer, wie sie noch im Heimatmuseum auf Schloss Brenz zu sehen sind. Eine Feuerwehr, wie wir sie heute kennen, entstand erst Ende des 19. Jahrhunderts.

Verfasser
Johannes Moosdiele: Was tun, wenn’s brennt? Vom Brandschutz in Bächingen zu Zeiten ohne Feuerwehr, in: Gemeindeblatt Bächingen, 46. Jg. (2012), Nr. 36, S. 14.

Zur Geschichte der Feuerwehr Bächingen.

1 Kommentar zu „Vom Brandschutz in Bächingen zu Zeiten ohne Feuerwehr“

  • Michael:

    Herzlichen Dank für diesen interessanten Artikel!
    Aus dieser Zeit stammt auch der Spruch „Hilf dem Nachbar löschen, bevor das Feuer auch auf dein Haus übergreift“. Das hat seine Gründe in der damaligen Bebauung, wie es im Artikel eindrücklich beschrieben wird.

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