Artikel-Schlagworte: „Kommentar“

Im Januar 2016 ereignete sich im nordwestlichen Landkreis im Schneegestöber ein schwerer Verkehrsunfall, bei dem eine Fahrerin ums Leben kam. Der folgende Feuerwehreinsatz, zunächst zur Rettung anderer Unfallbeteiligter, dann zur Leichenbergung bzw. Unterstützung der polizeilichen und gutachterlichen Unfallaufnahme durch Beleuchtung, Absperrung und Schneeräumung des Unfallortes war kürzlich Gegenstand eines Gerichtsverfahrens, über welches seitens der Presse berichtet wurde: Bericht, Kommentar.

Angestrengt hatte dieses Verfahren beim Verwaltungsgericht Augsburg die Versicherung der Halterin des Verursacherfahrzeugs des schweren Verkehrsunfalls, die in diesem Fall die Einsatzkosten tragen muß. Neun Kommandanten der beteiligten Wehren und der zuständige Kreisbrandmeister wurden zum Verfahren geladen und als Zeugen gehört. Die Rechtsanwältin der Versicherung stieß sich zunächst an der hohen Zahl an Feuerwehrleuten, die am Einsatz beteiligt waren, und zwar 61 Mann. Diesen Beitrag weiterlesen »

Wir berichteten kürzlich zum Thema Busführerschein für Löschfahrzeuge, bei dem die Informationslage noch recht dünn war. Etwas Licht ins Dunkel bringt nun dieser Artikel des Landesfeuerwehrverbandes Bayern. Dort ist auch der Beschluß des Bundesrates hierzu erhältlich.

Kurzfassung:

  • Alle Fahrer von Einsatzfahrzeugen über 3,5 t. wären anscheinend unter die Regelung gefallen, also sämtliche Lkw-Führerscheine C, CE, C1, C1E. Sie alle hätten einen Busführerschein machen müssen.
  • Durch die Ausnahme für die Blaulichtdienste und einige weitere Sonderanwendungen (siehe Beschlußpapier) bleibt nun zumindest für diese Nutzer alles beim alten.
  • Anscheinend wäre der Feuerwehrführerschein 7,5 t. davon nicht erfaßt worden, weil er auf Grundlage des Führerscheins Pkw, Klasse B, erteilt wird. Paradoxerweise dürfte somit der Inhaber des Feuerwehrführerscheins acht weitere Leute im LF transportieren, der Inhaber der Lkw-Führerscheinklassen aber nicht. Verkehrte Welt, gell?

Fahrausbildung

Kürzlich kam ein neuerlicher Geniestreich der allwissenden EU ans Licht, der enorme Auswirkungen auf den Dienstbetrieb der meisten deutschen Feuerwehren (gehabt) haben könnte. Wie anscheinend erst hinterher bekannt wurde, gab es eine Änderung im Fahrerlaubnisrecht, die zur Umsetzung anstand: alle Fahrer von Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t., die auch zur Beförderung von Personen geeignet sind, sollten künftig einen Busführerschein benötigen!

Die Berichte hierzu sind bisher spärlich, die Donauzeitung berichtete nur in der Druckausgabe, der Bayerische Rundfunk etwas ausführlicher hier. Dort loben sich die Politiker, daß man das drohende Unheil mit einer Ausnahmeregelung für die Blaulichtdienste gerade noch rechtzeitig abwenden konnte.

Praktisch jedes Löschgruppenfahrzeug der letzten 30 Jahre fällt unter diese Vorschrift. Das hätte bedeutet, wenn man außer dem Gerät auch noch die Mannschaft zum Einsatz mitnehmen möchte (was hilfreich sein kann), hätte der Maschinist einen Busführerschein gebraucht. Neben einigen feuerwehrtechnischen Falschdarstellungen wirft der Artikel weitere ungeklärte Fragen auf:

  • Wie verhält es sich mit den Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t.? Diese sind laut Artikel nicht von der Ausnahmeregelung erfaßt, es geht darin immer nur um die Fahrerlaubnisklasse C1 bis 7,5 t. Brauchen also die Maschinisten der aktuellen LF 10/6 und 20/16 mit ihren 11-13 t. zGG zukünftig einen Busführerschein Klasse D?
  • Wenn es angeblich um die Sicherheit der „Fahrgäste“ geht, warum darf dann der Inhaber eines läppischen Pkw-Führerscheins Klasse B einen Kleinbus unter 3,5 t. weiterhin mit acht Mitfahrern und ohne Busführerschein bewegen? Sind die Mitfahrer bei einem solchen Gelegenheitsbusfahrer z.B. zum Fußballspiel weniger gefährdet?

Der ganze Vorgang zeigt erneut, wie wenig die landestypischen Eigenheiten den „EU-Fachleuten“ bekannt sind. Eine ähnliche Affäre gab es vor einigen Jahren im Hinblick auf die Arbeitszeitregelung. Ein ehrenamtliches Feuerwehrwesen, wie es in den deutschsprachigen Ländern (noch) üblich ist, gibt es im Rest der EU nicht. Die dortigen Berufspolitiker (auch die deutschen), von denen viele keinen richtigen Beruf gelernt, sondern in erster Linie irgendwelche Geschwätzwissenschaften studiert haben, wissen das nicht, weil sie von denen, die ihre Politik am Ende betrifft, zuweit entfernt sind. Es bewahrheitet sich wieder, daß von oben verordnete Gleichmacherei von Ungleichem in den Mitgliedsländern keine Vorteile bringt.

TBS ÜberlastungWie die Stuttgarter Zeitung in ihrem Artikel „Knoten in der Leitung“ vom 16. Mai 2016 berichtet, rumort es unter den Hilfsorganisationen in Baden-Württemberg, insbesondere im Grenzgebiet zu Bayern. Der Kommandant der FFW Giengen a.d. Brenz führt die Problematik der Ländergrenzen überschreitenden Funkverbindung an, denn „die Bayern haben schon Digitalfunk„. Seitdem verstünden sich die Feuerwehren dies- und jenseits der Landesgrenze nicht mehr. Ja, solche Probleme gab es auch schon, beispielsweise an diesem gemeinsamen Großeinsatz, wo einige Feuerwehren (entgegen der damals gültigen Vorgabe) bereits digital an der Einsatzstelle funkten. Um solcherlei zu vermeiden, sollen im Landkreis Dillingen die grenznahen Feuerwehren pro Fahrzeug mindestens zwei analoge Handfunkgeräte mitführen. Überörtlich eingeplante und Führungsfahrzeuge werden ihre analoge Funkausrüstung weiterhin behalten, um auch als Schnittstelle in beiden Welten fungieren zu können. Feuerwehren weiter im Landkreisinneren, die nur „Bayern“ um sich herum haben, bauten teilweise ihre analoge Funktechnik schon aus den Fahrzeugen aus, wir an der Grenze behalten sie dagegen komplett.

Situation im Ländle
Antennenanlage einer BasisstationIn Baden-Württemberg steht das digitale Funknetz bereits seit Jahren flächendeckend zur Verfügung, früher als in Bayern. Seither erfreuen sich die Landespolizei und einige Bundeseinrichtungen quasi als Alleinnutzer seiner ungeteilten Kapazitäten und die restlichen Hilfsorganisationen schauen mit dem Ofenrohr ins Gebirge, bzw. in den Schwarzwald. Diesen Beitrag weiterlesen »

Die heutige Donauzeitung berichtet über die angespannte Personalsituation vieler Freiwilliger Feuerwehren tagsüber. Selbst größere Feuerwehren trifft es mittlerweile verbreitet, jedoch insbesondere in kleineren Ortschaften ist tagsüber kaum noch jemand da, wenn alarmiert wird. Anlaß war ein Artikel „Fast jede zweite Feuerwehr meldet sich tagsüber ab“ im Landkreis Aichach-Friedberg.

Das Problem ist immer dasselbe. In den Dörfern gibt es immer weniger Arbeitsplätze, sie dienen in erster Linie als Arbeiterschlaforte. Tagsüber sind die meisten Berufstätigen außerorts in den größeren Städten und somit für die heimische Feuerwehr im Alarmfall oftmals unerreichbar. Im Rahmen eines Pilotprojekts soll nun gezielt an Universitäten und Fachhochschulen um Nachwuchs geworben werden. Das ist sicher keine schlechte Idee, wenn davon auch die kleinen Ortsfeuerwehren im Rahmen einer Doppelmitgliedschaft Stadt / Heimatort profitieren. Bei uns ging es in den letzten Jahren andersherum, einer unserer jungen Feuerwehrmänner studiert in Eichstätt und ist dort ebenfalls aktiv in der Feuerwehr; eine Bächinger Feuerwehrfrau machte sogar ihren Weg in die Berliner Berufsfeuerwehr.

Ja, Doppelmitgliedschaften können helfen, allerdings helfen sie i.d.R. derjenigen Feuerwehr, in deren Ort sich der Feuerwehrangehörige die längste Zeit aufhält. Diesen Beitrag weiterlesen »

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