Artikel-Schlagworte: „Alarmierung“

Im Gemeindeblatt Nr. 11 / 2022 wird über die Gemeinderatsitzung vom 10.03. berichtet. Unsere Betrachtung behandelt das Thema „Umrüstung bestehender Sirenenanlagen bzw. Neuerrichtung einer Sirenenanlage“. Dieses Thema kam durch die Anregung der Feuerwehrführung zur Beratung, erstmals im Jahr 2010. Weil den Lesern des Gemeindeblattes (und evtl. auch dieses Artikels) die Umstände dieser Sache bisher nicht bekannt sein werden, sollen sie hier erläutert werden.

Hintergrund
Die Gemeinde Bächingen betreibt zum Zwecke des Zivil- und Katastrophenschutzes sowie zur Feuerwehralarmierung drei Sirenen im Ortsgebiet. Standorte sind das Rathaus (Bj. 1962), die Grundschule (Bj. 1974) und eine Mastsirene in der Westendstraße (Bj. 1994). Bei allen drei Stück handelt es sich um die klassische elektromechanische Motorsirene Modell E 57. Es hat sich nun gezeigt, daß besonders in den Neubaugebieten südlich der Gundelfinger Straße bei geschlossenen, heutzutage dreifachverglasten Fenstern, der Sirenenalarm kaum noch hörbar ist. Wir hatten auf diesen Sachverhalt in unserem Schreiben im Jahr 2010 aufmerksam gemacht und eine mögliche Neuerrichtung einer Sirenenanlage in dieser Gegend angefragt:

[…] Bei der zukünftigen Ausweisung von Neubaugebieten muß meiner Ansicht nach wieder stärker an das Thema Warnung der Bevölkerung gedacht und es müssen Sirenen an geeigneten Standorten errichtet werden. Es gibt heute auch elektronische Sirenenanlagen, deren Lautsprecher gezielt ausgerichtet werden können und die durch Akkupufferung auch bei Stromausfall noch funktionieren (bei Motorsirenen bauartbedingt nicht möglich). Im Falle einer Neuerrichtung müßte eine Beratung durch Fachfirmen erfolgen. Diesen Beitrag weiterlesen »

Am Samstag, 17.11.2018 gegen 10 Uhr riefen die Sirenen die Feuerwehrleute zum Gerätehaus. Allerdings lag kein Notfall vor. Wie sich schnell herausstellte, fand im Bachtal eine Übung statt, zu der die Bächinger Feuerwehr wegen einer Namensähnlichkeit irrtümlich alarmiert wurde.

Wir hätten an diesem Vormittag in Zugstärke ausrücken können. 🙂 

Der alte Handfeuermelder am RathausIm Zuge des aktuellen Rathausumbaus wurde der letzte verbliebene Handfeuermelder abgebaut. Es gibt nun in Bächingen keine Möglichkeit mehr, Sirenen per öffentlichem Druckknopfmelder auszulösen. Um diesen Schritt verstehen zu können, blicken wir in die Technikgeschichte der Alarmierung zurück.

Zum Zeitpunkt des Einbaus der Sirene Anfang der sechziger Jahre wurde diese nur über die Handauslösung in Funktion gesetzt. Man entdeckte ein Feuer im Ortsgebiet, drückte den Knopf und die elektromechanische Sirenensteuerung schaltete den Elektromotor der Sirene in vorbestimmten Intervallen ein und aus. Die Feuerwehrleute in Hörweite nahmen den Alarm wahr und eilten ins Feuerwehrhaus, wo der Mitteiler seine Feuermeldung mündlich an sie weitergab.

Ab der Mitte der siebziger Jahre verbreitete sich in den Landkreisen die Funkalarmierung, d.h. Funkempfänger an den Sirenensteuerungen empfangen einen ausgesendeten Alarm und lösen die Sirenenalarmierung aus. Diese Funkalarmierung erfolgte im ländlichen Bayern über Jahrzehnte durch die örtlichen Polizeidirektionen, bei denen ein telefonischer Notruf einging. Die Feuerwehren erfuhren dann über Funk den Grund des Alarms. Diesen Beitrag weiterlesen »

Anfang der neunziger Jahre gab es sie noch überall, die Sirenen des Luft- und Zivilschutzes, die oft auch für die Feuerwehralarmierung eingesetzt wurden. Der Hauptzweck, wenn auch glücklicherweise nicht die Hauptverwendung dieser Sirenen war es, die Bürger vor feindlichen Kampfhandlungen zu warnen, damit sich diese in Schutzräume begeben oder anderweitig in Sicherheit bringen konnten. In der Zeit des Kalten Krieges wären in einem solchen Fall beide deutsche Staaten zum Kriegsgebiet geworden, was die Planungen der beiden damals weltbeherrschenden Militärbündnisse auch so vorsahen. Als die Gefahr eines Kriegsausbruchs zwischen NATO und Warschauer Pakt gebannt war, sah man viele dieser Sirenen und die sie steuernden Warnämter als überflüssig an und baute sie ab.

Allerdings tat sich dadurch eine Warnlücke auf, denn jede erfolgreiche Warnung erfolgt zwangsläufig in zwei Schritten: 1) Aufmerksamkeit erzeugen, 2) Warnhinweise durchgeben. Ohne Aufmerksamkeit nutzen Rundfunkdurchsagen gar nichts. Einzig Sirenen bieten nämlich den sog. „Aufweckeffekt“, d.h. sie erzeugen Aufmerksamkeit zu jeder beliebigen Zeit, auch dann, wenn man die Leute anders nicht erreichen kann, z.B. nachts. Weitsichtig war der Abbau der Sirenen rückblickend eher nicht gewesen. Zwar behielten einige durch benachbarte Störfallbetriebe besonders gefährdete Gebiete ihre Sirenen, aber von einer flächendeckenden Warnmöglichkeit konnte keine Rede mehr sein. Mit den Hochwassern um die Jahre 2000-2002 herum fiel den Verantwortlichen erstmals wieder verstärkt auf, daß sie nachts keine Möglichkeit hatten, Aufmerksamkeit zu erzeugen und auf die drohende Gefahr hinzuweisen. Es folgten viele Überlegungen, wie man diesen Aufweckeffekt wieder erzielen könnte. Unter anderem an UKW-Radios mit ferngesteuerter Einschaltung und der Einführung einer Rauchmelderpflicht mit externer Alarm-Fernauslösemöglichkeit wurde herumüberlegt, letztlich aber kam aus praktischen Erwägungen beides nicht. Diesen Beitrag weiterlesen »

Mit dem 1. Dezember 2017 hat unsere Integrierte Leitstelle in Augsburg die geänderte Alarmierungsplanung übernommen. Der Grund für die Änderung sind die in der Alarmierungsbekanntmachung neu vorgegebenen Planungsgrundlagen. Die größten Änderungen gab es bei den für die unterschiedlichen Stichworte angesetzten Wassermengen, die mit den Löschfahrzeugen mitkommen. Diese wurden nämlich bei den kleinen Stichworten B2 und B3 durch die Bank erhöht, was maßgebliche Auswirkungen auf zukünftige Alarmierungen bei Bränden bringen wird.

Stichwort Vorgabe bisher Änderung
B1 1 Gruppe, 400 l Löschwasser Keine Änderung.
B2 1 Gruppe, 4 PA, 600 l Löschwasser 1000 l Löschwasser
B2 Person 1 Gruppe, 4 PA, 800 l Löschwasser 1000 l Löschwasser
B3 2 Gruppen, 8 PA,
1200 l Löschwasser, 1 DL
1600 l Löschwasser
B3 Person 2 Gruppen, 8 PA,
1200 l Löschwasser, 1 DL
1600 l Löschwasser
B4 4 Gruppen, 12 PA,
3600 l Löschwasser, 1 DL
Keine Änderung.
B5 6 Gruppen, 16 PA,
4200 l Löschwasser, 1 DL
8 Gruppen, 28 PA,
7200 l Löschwasser, 2 DL
B6 8 Gruppen, 20 PA,
4800 l Löschwasser, 1 DL
16 Gruppen, 56 PA,
14.400 l Löschwasser, 2 DL

Bekanntlich verfügt die Bächinger Feuerwehr über ein Löschgruppenfahrzeug LF 8/6, das 600 l Wasser mitführt. Das hatte nach der bisherigen Planung noch für die kleinen Stichworte B1 und B2 ausgereicht. Erst bei B2 Person und B3 wurde die nächste Feuerwehr mit einem wasserführenden Fahrzeug hinzualarmiert, bei uns i.d.R. die Feuerwehr Obermedlingen mit ihrem LF 10/6 und 800 l Wasser.

Ab B3 ist das nach der neuen Vorgabe nicht mehr zu halten, weil beide Fahrzeuge zusammen nur 1400 l Wasser mitbringen und somit noch 200 l fehlen. Ab sofort wird also für die fehlende Wassermenge das nächste wasserführende Fahrzeug alarmiert, das i.d.R. eines der Feuerwehr Gundelfingen sein wird, und zwar bereits ab dem Garagen- oder Zimmerbrand, Stichwort B3.

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