Im Zuge der Umstellung auf den Digitalfunk erfuhr auch die Funkrufnamenregelung eine Überarbeitung und wurde u.a. um die Festlegungen zur sog. „OPTA“, der operativ-taktischen Adresse im Digitalfunk, erweitert. Diese Feinheiten sind für den kleinen Endanwender allerdings nicht von vorrangiger Bedeutung. Wichtiger ist es, daß sich die taktischen Kennungen von Fahrzeugen und Funktionen geändert haben. Wir stellen hier einmal die für uns maßgeblichen Festlegungen in aller Kürze vor:

Takt. Kennung
Bezeichnung alt neu
Löschgruppenfahrzeug LF 8/6 ohne Rettungssatz 47 43
Tragkraftspritzenfahrzeug TSF 44 44
Tragbares Funkgerät, keinem Fahrzeug zugeordnet 18 9
Kommandant, sofern nicht in anderer Funktion 8/1 1
Stv. Kommandant, sofern nicht in anderer Funktion 8/2 2

Die Richtlinie ist seit dem 06.11.2014 in Kraft. Die Änderungen werden über das kommende Wochenende in unsere Unterlagen eingearbeitet. Die Gruppe der Kennungen von Löschfahrzeugen ist hier in der Übersicht dargestellt.

Aktualisierung: Das Schreiben ist jetzt beim Staatsministerium des Innern veröffentlicht: Richtlinie für Funkrufnamen.

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